Alternativen zum Kabelfernsehen
Das Nebenkostenprivileg entfällt zum 01. Juli 2024 - Vermieter dürfen dann die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr auf die Mietparteien umlegen. Mieter und Mieterinnen, die bislang für ihren Kabelanschluss zahlen mussten, egal ob sie ihn tatsächlich genutzt haben, müssen tätig werden, wenn sie weiterhin Fernsehen empfangen möchten.
Mieter müssen tätig werden
Wer als Mieter bislang über einen Sammelvertrag des Vermieters mit Kabelfernsehen versorgt wurde, kann das auch weiterhin tun.Der Vermieter kann auf Wunsch dafür sorgen, dass auch zukünftig ein Sammelvertrag für die Hausgemeinschaft zur Verfügung steht, wenn diese das möchte. Bloß darf der Sammelvertrag für den Kabelanschluss dann nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden. Besteht keine Einigkeit in der Hausgemeinschaft, kann der Mieter mit einem Anbieter einen eigenen Vertrag abschließen.
Telefonie und Internet können natürlich auch weiterhin ganz unabhängig vom Kabelanschluss über einen anderen Anbieter genutzt werden.
Satelliten-TV
Die größte Programmvielfalt gibt es per Satellitenempfang. Viele Programme, darunter die Programme der öffentlich-rechtlichen Sender, werden kostenfrei in HD über Satellit übertragen, Privatsender nur in SD-Qualität. Voraussetzung für den Empfang ist eine Satellitenschüssel auf dem Dach oder dem Balkon mit dem notwendigen Zubehör, das bei den meisten Herstellern als Komplettpaket erhältlich ist.
Digital fernsehen über Zimmerantenne (DVB-T2 HD)
Vielerorts ist der Fernsehempfang auch über eine Zimmer- oder Dachantenne möglich, die öffentlich-rechtlichen Sender werden hier ebenfalls kostenfrei in HD empfangen. Privatsender werden in der Regel verschlüsselt (d.h. kostenpflichtig) übertragen.
IPTV (Internet-TV)
Wer über einen schnellen Internetanschluss (ab DSL50) verfügt, kann über Internet fernsehen. Notwendig ist ein internetfähiges TV-Gerät oder ein Smartphone, Tablet oder PC. Ältere Fernsehgeräte können mit einem separaten Receiver oder einem Stick aufgerüstet werden. Die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen sind kostenfrei, für Streaming-Dienste ist meist ein kostenpflichtiges Abo erforderlich.
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